II. UMRÜSTER
Nachfolgend sind Firmen, Vereine und Gemeinden gelistet, die aufgrund unserer Aufklärungsarbeit und Information, was die Lichtverschmutzung für negative Folgen für Mensch, Umwelt und Natur hat, vorhandene Beleuchtung zum Schutz der Nacht um ein gewisses Mindestmaß optimiert oder gar umgerüstet haben.
Als Pate eingetragen werden nur diejenigen, an deren Gebäude (inkl. zugehöriger Anlagen) wenigsten 50 Prozent des augenscheinlich „fiesesten“ (d.h. störendsten) Lichtes nach mindestens einem oder mehrerer dieser fünf Kriterien verbessert wurde:
- Nur nach unten
- Gelbliches Licht (max. 3000 Kelvin)
- Leistung (Helligkeit) halbiert
- Spätestens um 22 Uhr aus (Sommer wie Winter)
- Auf Nutzungsdauer begrenzt (Bewegungsmelder)