Seit 01.08.2019 müssen in Bayern Beleuchtungen von Kirchen, Rathäusern, Schlössern, Ämtern, Schulen, touristischen Anlagen usw. (kurzum alle Gebäude der öffentlichen Hand) ab spätestens 23 Uhr abgeschaltet werden. Beziehungsweise in einer aktualisierten Fassung gilt dies seit 1.1.20. So sieht es der Artikel 9 des Bayerischen Immissionsschutzgesetztes (BayImSchG) vor. Bis zur Morgendämmerung müssen alle diese Gebäude unbeleuchtet bleiben. Ausnahme: „… soweit das nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist“. Dieses Gesetz kam im Rahmen des Volksbegehrens Artenschutz („Rettet die Bienen“) im Juli 2019 zustande.
Verstößen gegen dieses neue Gesetz (das regelt Artikel 11, Absatz 1, Satz 5 des BayImSchG) können mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße belegt werden.
Einen ausführlichen Artikel, den wir zu den beiden Lichtverschmutzungs-Gesetzen in Bayern geschrieben haben, können Sie ► HIER LESEN.
Die Praxis zeigt: Fast nirgendwo in Bayern ist das umgesetzt!
In geschätzt über 50 Prozent aller Gemeinden/Städten Bayern leuchten alle diese Gebäude nach wie vor nach 23 Uhr. Uns von paten-der-nacht.de stinkt das gehörig. Denn wenn wir Bürger ein in Kraft getretenes Gesetzt einfach missachten, können wir uns auch nicht mit „das wussten wir nicht“ herausreden. Oder „das ist technisch nicht so leicht umzusetzen und deswegen dauert das halt“ … Sollten nicht Gemeinde und Städte Vorbild für uns Bürger sein?
Wo meldet man Verstöße gegen das Gesetz?
Laut Auskunft des Bayerischen Umweltministeriums müssen etwaige Verstöße dem zuständigen Landratsamt bzw. bei kreisfreien Städten der jeweils örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde als Immissionsschutzbehörde gemeldet werden.
Sie wollen einen Verstoß melden? Dann nutzen Sie unser Musterschreiben!
Wir von paten-der-nacht.de haben bereits einige Gemeinden mit einem Schreiben an den jeweiligen Bürgermeister/Bürgermeisterin angeschrieben. Falls Sie bei Ihnen im Ort (Stadt/Gemeinde) feststellen, dass dort nach 23 Uhr immer noch Gebäude der öffentlichen Hand angestrahlt werden und Sie die offensichtliche Missachtung des bestehenden Lichtverschmutzungs-Gesetztes stört, dann nutzen Sie einfach unsere Muster-Anschreiben, das wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen. Denn wir wollen, dass die Gesetze befolgt werden, damit es endlich zu einer Reduzierung der nächtlichen Lichtverschmutzung in Bayern kommt.
Ihr Team von paten-der-nacht.de
MUSTER-SCHREIBEN
Sehr geehrter Herr Bürgermeister MUSTERMANN/FRAU,
mir fällt auf, dass in ORT XY nach wie vor die Kirche (+ ggf. das Rathaus, usw.) nach jeweils 23 Uhr beleuchtet ist.
Dies ist nach dem neuen, seit 1.8.19 in Bayern geltenden Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) nach Artikel 9, Absatz 1 nicht mehr erlaubt.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Gebäude der öffentlichen Hand in Bayern von 23 Uhr bis zur Morgendämmerung nicht mehr angestrahlt werden dürfen. Laut Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums betrifft das Kirchen, Rathäuser, Schlösser, Ämter, Schulen, touristischen Anlagen usw. Bei Verstoß, so sagt es der Artikel 11, Absatz 1, Nummer 5 des BayImSchG können bis zu 50.000 Euro als Bußgeld erhoben werden.
Hier ist das entsprechende Gesetzt bzw. der neue Artikel 9 nachzulesen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayImSchG/true
Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall die Abschaltungs-Pflicht nach 23 Uhr einfach übersehen worden ist. Deswegen mache ich Sie mit dieser Nachricht darauf aufmerksam, die Abschaltung um 23 Uhr möglichst rasch umzusetzen. Ich tue dies auch, weil mir sehr viel am Schutz der Insekten und aller anderen Lebewesen und Pflanzen liegt, die unter der massiven Lichtverschmutzung leiden.
Ich bitte um eine Rückmeldung und um Mitteilung, wann Sie die geforderte Abschaltung umsetzen bzw. wenn Sie diese umgesetzt haben. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Max Musterschreiber
PS: Ein Beispiel können Sie sich an der Gemeinde Rimsting am Chiemsee nehmen. Aufgrund der Folgen der Lichtverschmutzung wurde dort beschlossen, die Kirche gar nicht mehr zu beleuchten. Außer zur Weihnachtszeit und dann nur jeweils bis 23 Uhr.