Unterliegen Kirchen in Bayern dem Lichtverschmutzungs-Gesetz?
„Die Kirche befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, folglich handelt es sich nicht um eine bauliche Anlage der öffentlichen Hand und somit findet der Art. 9 Abs. 1 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes keine Anwendung und die Kirche darf auch nach 23 Uhr noch beleuchtet sein“ So und so ähnlich begründen manche Gemeinden in Bayern, warum das […]
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