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Lichtverschmutzung Kirchen Bayern Gesetz

Unterliegen Kirchen in Bayern dem Lichtverschmutzungs-Gesetz?

„Die Kirche befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, folglich handelt es sich nicht um eine bauliche Anlage der öffentlichen Hand und somit findet der Art. 9 Abs. 1 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes keine Anwendung und die Kirche darf auch nach 23 Uhr noch beleuchtet sein“ So und so ähnlich begründen manche Gemeinden in Bayern, warum das […]

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Gesetze in Bayern zur Lichtverschmutzung

Gesetze zur Lichtverschmutzung in Bayern seit 01.08.19

Seit 01.08.2019 gelten zwei Gesetze zur Lichtverschmutzung in Bayern. Diese sollen dazu beitragen, die Lichtverschmutzung in Bayern zu reduzieren. Beide kamen infolge des Volksbegehren Artenschutz („Rettet die Bienen“) im Juli 2019 zustande, um auch die stark bedrohte Insektenfauna vor Lichtverschmutzung zu schützen sowie ganz allgemein den Artenschutz in Bayern zu stärken. Die Bayerische Staatsregierung hat

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Trotz Gesetz: In Bayern leuchten nach 23 Uhr Kirchen & Co.

Seit 01.08.2019 müssen in Bayern Beleuchtungen von Kirchen, Rathäusern, Schlössern, Ämtern, Schulen, touristischen Anlagen usw. (kurzum alle Gebäude der öffentlichen Hand) ab spätestens 23 Uhr abgeschaltet werden. Beziehungsweise in einer aktualisierten Fassung gilt dies seit 1.1.20. So sieht es der Artikel 9 des Bayerischen Immissionsschutzgesetztes (BayImSchG) vor. Bis zur Morgendämmerung müssen alle diese Gebäude unbeleuchtet

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